Arbeitsschwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe
Bereits im ersten Projekt nach der Gründung des IPP standen Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern im Mittelpunkt. Es gehörte rechtlich zum §28 des Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), das nach zähem Ringen allerdings erst 6 Jahre später in Kraft trat. Mit diesem Meilenstein der Sozialgesetzgebung wurden viele Prinzipien rechtlich wirksam, die der Grundorientierung des IPP entsprachen: Mehr Beteiligungsorientierung, mehr Lebensweltnähe, eine dezentrale, regionale statt einer zentralen Steuerung.
Details
Damals wie heute dienen vor allem Erziehungshilfen einem für das IPP entscheidenden Ziel: Durch engagierte Praxisforschung jungen, benachteiligten Menschen bessere Chancen für ein gelingendes Leben zu bieten.
Typische Fragen sind:
Wie kann man die vorhandenen Hilfen so verbessern, damit dieses Ziel möglichst gut erreicht wird? Was sind die Bedarfe, die Kinder, Jugendliche und ihre Familien für ein selbstbestimmtes, würdiges Leben in dieser Gesellschaft benötigen? Welche pädagogischen Konzepte bewähren sich als eine externe Unterstützung, die selbstwirksame Lösung zulässt?
Kinder- und Jugendhilfe bezieht sich aber nicht nur auf benachteiligte Kinder und sozial vernachlässigte Lebenslagen. Sie ist heute ebenso eine wichtige, elementare Sozialisationsinstanz, die für alle Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft das soziale Miteinander mitgestaltet. Immer noch fehlt der Kinder- und Jugendhilfe die notwendige Aufmerksamkeit in der Politik. Wissenschaft kann dies nicht unmittelbar verändern, wohl aber durch fachlich begründete Hinweise auf Versorgungsmängel, konzeptionelle Defizite und Lösungsperspektiven Einfluss nehmen.
Fast 40 Jahre IPP bedeuten auch, dass in nahezu allen inhaltlichen Themenfeldern der Kinder- und Jugendhilfe Praxisforschung und Beratungsprozesse stattgefunden haben. Den immer noch hohen Stellenwert des Schwerpunktbereichs Kinder- und Jugendhilfe kann man exemplarisch an der Liste entsprechender Projekte aufzeigen:
- SOS Längsschnittstudie (stationäre Kinder und Jugendhilfe)
- Evaluation des ELTERNTALK (Kinder- und Jugendschutz, Familienbildung, Elternarbeit)
- Evaluation des Street College (Straßensozialarbeit, alternative Bildungsarbeit)
- Evaluation Bundesnetzwerk Ombudschaft (Beteiligung und Beschwerde)
- Aufarbeitung Josefsheim (stationäre Kinder- und Jugendhilfe)